Fachberater für Unternehmensnachfolge

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Die meisten wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen in einem Unternehmen ähneln sich von Jahr zu Jahr. Dazwischen gibt es aber immer wieder unvorhersehbare Situationen, die außergewöhnlich sind und nicht mit dem Betrieb im engeren Sinn zusammen hängen. Die Fachberater für Unternehmensnachfolge sind auf diese Sachverhalte spezialisiert. Profitieren Sie von unserem reichen Erfahrungsschatz und gehen Sie mit unserer Hilfe planvoll vor: pragmatisch, persönlich, unkompliziert und vor Ort.

Beratungsanlässe:

Kurzfristig

Plötzlicher Tod des Betriebsinhabers oder eines Gesellschafters

Wenn der Betrieb kein Nachfolgekonzept hat, müssen schnellstens Maßnahmen ergriffen werden, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern. Hier geht es um Tage, in denen sich entscheidet, ob Arbeitsplätze, Aufträge und damit der Wert des Betriebes für den Nachlass gesichert werden können oder gar eine Insolvenz droht. Wir helfen vor Ort, damit alle Beteiligten möglichst an einem Strang ziehen.

Scheidung des Betriebsinhabers oder eines Gesellschafters

Verletzte Gefühle und verlorenes Vertrauen sind eine schlechte Basis, für die nun notwendigen Gespräche. Obwohl es doch auf der Hand liegt, dass einerseits ein bedürftiger Ehegatte Unterhalt benötigt und andererseits ein Unternehmer dafür in seinem Unternehmen weiterhin gut wirtschaften muss. Wir helfen mit der gebotenen Sachlichkeit Verständnis und Fairness im Gespräch zu bewahren, um die Grundlage für z.B. eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu bereiten. Sie haben beide ein neues Leben zu organisieren und daher beide ein Interesse an einer verlässlichen Grundlage.

Mittelfristig

Kauf/Verkauf des Unternehmens oder eines Anteils daran

Nicht der Kaufpreis ist das entscheidende, sondern was man dafür bekommt. Daher sollte eine Kaufpreisforderung immer im Kontext eines Übergabeplans stehen, der aufzeigt, wie der mit dem Kaufpreis vergütete Wert des Unternehmens tatsächlich auf den Käufer übergeht. Der Käufer braucht Sicherheit – er muss meist einen Schuldentilgungsplan einhalten. Der Verkäufer braucht auch Sicherheit – er muss meist aus dem Unternehmensverkauf einen Teil seiner Altersvorsorge decken. Wenn beide erkannt haben, dass sie eigentlich an einem Strang ziehen, ist schon viel erreicht. Wir helfen Ihnen, diese Gespräche auf sachlicher, partnerschaftlicher Basis zu führen, prüfen Unternehmenszahlen der Vergangenheit, Planrechnungen und helfen bei Finanzierungsfragen. Dazu bieten wir detailliertes Branchenwissen in den Bereichen Produktion/Handwerk und Dienstleistung sowie im gesamten Gesundheitssektor.

Wahl/Wechsel der Rechtsform des Unternehmens

Gezielte Vorbereitungen einer Unternehmensübergabe oder steuerliche Gründe können einen Rechtsformwechsel sinnvoll machen.
Häufig unterschätzen Unternehmer die Tragweite der Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung, dabei kann eine kluge Wahl hier hohe Einsparungen an Steuern oder Verwaltungskosten (auch Steuerberatungskosten) bedeuten. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Vor- und Nachteile die Rechtsformen haben, worauf es in Ihrem Fall tatsächlich ankommt und helfen Ihnen im Rahmen unseres Tätigkeitsfeldes, dies in einem Gesellschaftsvertrag richtig umzusetzen.

Langfristig

Aufbau eines auf Nachfolge gerichteten Betriebskonzeptes

In den letzten Jahren wurde es zunehmend schwieriger, Käufer für Unternehmen zu finden und das aus ganz verschiedenen Gründen. Ein Unternehmenskauf ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Konstante für die nächsten Jahrzehnte des Lebens. Der Zeitgeist tendiert jedoch eher zu weniger Verbindlichkeit, kurzlebigeren Trends und größerer Mobilität – schlicht dem Bedürfnis nach mehr Freiheit. Diese Faktoren gewinnen für Nachfolger gegenüber finanziellen Aspekten immer mehr an Gewicht, was Abgeber oft immer weniger verstehen. Wir helfen Ihnen, Ihr Betriebskonzept an diese Bedürfnisse anzupassen und für Nachfolger attraktiv zu werden. Sie meinen, das ist noch zu früh? Wenn Sie in einigen Monaten eine Veränderung erreichen wollen, ist das kaum zu schaffen. Wenn Sie in 10 Jahren die gleiche Veränderung erreichen wollen, geht das mit ganz wenig Aufwand. Wo wollen Sie in 5 oder 10 Jahren stehen? Wann wollen Sie anfangen, wenn nicht jetzt? Wir erarbeiten mit Ihnen Ideen dazu und helfen konkret bei der Umsetzung.

Trennung von Vermögenswerten und risikogeneigten Tätigkeiten zur Haftungsbegrenzung und Zukunftssicherung

Unternehmer tragen heute erhebliche Risiken durch plötzliche ungeplante Kosten oder Einnahmeausfälle (z.B. unversicherte Schadensfälle, Insolvenz von Kunden/Lieferanten, Tod oder Scheidung des Betriebsinhabers). Es ist daher verständlich, wenn der Wunsch besteht, dieses Risiko zu begrenzen und einen sicheren Hafen zu schaffen. Das ist nicht egoistisch, sondern auch im Interesse z.B. Ihrer Mitarbeiter, Familie und nicht zuletzt auch von darlehensgebenden Banken. Die einfache Gründung einer GmbH ist da noch keine Lösung. Wir helfen Ihnen Ihr Unternehmen so zu strukturieren, dass Sie - im Falle eines Falles – die Chance auf einen Neustart besser wahren können. Sie spüren gar keine Notwendigkeit für dieses Thema, weil gerade alles sehr gut läuft? Gut so, denn sonst wäre es sowieso schon zu spät! Gehen Sie es also am besten jetzt an.

Mitwirkung an der Erstellung eines Unternehmertestamentes

Es ist legitim, zu sagen ich mache kein Testament – wer nach mir kommt, erbt genug und soll sich dann um alles kümmern. Wenn Sie aber Familie haben, die auf eine Versorgung aus Ihrem Vermögen angewiesen ist, sollten Sie das anders sehen. Sollten gar minderjährige Kinder zum Kreis der potentiellen Erben gehören, müsste für diese das Familiengericht hinzugezogen werden – im schlimmsten Fall bei jeder unternehmerischen Entscheidung. Und nicht zuletzt, wenn Sie es auch nur für möglich halten, dass Ihre Erben weniger gute Pläne für die Nachfolge im Betrieb haben als Sie, dann sollten Sie mit einem Unternehmertestament sicherstellen, dass Ihr Lebenswerk im Falle Ihres Todes möglichst reibungsarm weitergeführt wird. Das schulden Sie sich, Ihren Mitarbeitern und Ihrer Familie. Wir helfen Ihnen, eine sinnvolle Lösung zu erarbeiten und unterstützen Sie im Rahmen unseres Tätigkeitsfeldes bei der Umsetzung.

Mitwirkung an der Erstellung eines Ehevertrages

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Wozu braucht man dann noch eine extra Beratung? Kann das nicht alles der Notar machen? Vieles schon, das ist klar. Ein guter Ehevertrag erfordert aber eine Ausgewogenheit der Interessenlagen – die bei Einschluss von Unternehmen und/oder Immobilien schnell kompliziert werden können. Der Notar stellt sicher, dass auch rechtlich komplizierte Verhältnisse am Ende in einem klaren Vertragstext münden. Der Fachberater für Unternehmensnachfolge hilft, bei wirtschaftlich komplizierten Verhältnissen – also fast immer wenn Unternehmen betroffen sind – zu fairen, ausgewogenen Ergebnissen zu kommen. Erst aus der Kombination von beidem entsteht ein guter Ehevertrag. Wir meinen, klare und faire Regelungen schaffen Vertrauen und Verbindlichkeit für eine positive Beziehung.